Reglement

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann auf Ende des Vereinsjahres (31. Dezember) gekündigt werden, ansonsten wird sie stillschweigend verlängert.

Mitgliederbeiträge

Jährlicher Mitgliederbeitrag von CHF 25.-. Nichtmitglieder zahlen den doppelten Ausleihpreis Vergünstigungen mit der KulturLegi

Ausleihgebühren

  • Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt CHF 25.-.
  • Es dürfen beliebig viele Spiele ausgeliehen werden.
  • Die Ausleih-Preise sind auf jedem Spielzeug angeschrieben.
  • Nichtmitglieder bezahlen das Doppelte des angeschriebenen Preises.
  • Mit dem Ausweis der KulturLegi beträgt der jährliche Mitgliederbeitrag CHF 15.- und die Spiele kosten die Hälfte des angeschriebenen Spielpreises.
  • Das Weiterverleihen der Spiele ist nicht gestattet.

Ausleihdauer

  • Die Ausleihdauer beträgt 4 Wochen. Auf Wunsch 2 Wochen.
  • Vor oder über die Schulferien sind Anpassungen möglich.
  • Wird das Spiel nicht termingerecht zurückgebracht, wird eine Rückrufgebühr gemäss Aushang in der Ludothek fällig.
  • Die Ausleihfrist kann telefonisch gratis um eine Woche verlängert werden (Telefon nur während Öffnungszeiten bedient).Bis zum Vortag auch per E-Mail möglich.
  • Werden Spiele um mehr als eine Woche verlängert, wird eine halbe oder ganze Spielmiete fällig, welche direkt vom Mitgliederkonto abgezogen oder bei der Rückgabe der Spiele einkassiert wird.

Schäden

  • Die Benutzung des Spielzeugs geschieht auf eigene Verantwortung, die Benutzer sind nicht gegen Unfälle versichert.
  • Ausgeliehene Spiele sind vor dem ersten Gebrauch mit der Inventarliste auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren.
  • Defekte oder unvollständige Spiele müssen innerhalb 24h telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden (Telefon nur während Öffnungszeiten bedient).
  • Ohne Meldung verrechnen wir den Schaden weiter.
  • Verlorene oder beschädigte Spielteile müssen bei der Rückgabe gemeldet werden.
  • Abnützungserscheinungen sind normal, pro verlorenes oder beschädigtes Spielzeug/-teil wird ein Unkostenbeitrag von CHF 4.- an die Ersatz- oder Reparaturkosten einkassiert.
  • Bitte keine Spiele selber reparieren!
  • Bei einer allfälligen Rückgabe des verlorenen Teils innerhalb nützlicher Frist wird der verrechnete Betrag zurückerstattet.
  • Bei grösseren Schäden oder Verlust wird das Spielzeug durch die Ludothek ersetzt

Adressänderungen / Austritte

  • Adressänderungen oder Austritte bitte schriftlich oder telefonisch melden (Telefon nur während Öffnungszeiten bedient).
  • Austritte sind nur per Ende Jahr möglich.
  • Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.
  • Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Statuten